Wie in jedem Verein gibt es auch in der Bürgerwache einen Vorstand und die Vorstandschaft. Bei der Bürgerwache wird vom Kommando und vom Verwaltungsrat gesprochen. Der Vorsitzende ist der Hauptmann und dessen Stellvertreter ist der Oberleutnant.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus den ständigen und nichtständigen Mitgliedern zusammen. Die ständigen Mitglieder sind: Der Hauptmann und Kommandant, der sellvertretende Kommandant und zugleich Zugführer I. Zug, der Zugführer II. Zug, der Kompanniefeldwebel und der Tambourmajor. Die nichtständigen Mitglieder sind bis zu 4 weitere aktive Mitglieder. Der Kassierer, der Schriftführer und der Fourier (Zeugwart) werden aus den Reihen des gesamten Verwaltungsrates gewählt, wobei der Hauptmann und Kommandant keine Personalunion eingehen darf. In Ausnahmefällen kann der Kassierer auch zusätzlich aus den Reihe der aktiven und passiven Mitglieder gewählt werden. Diese Person gehört dann kraft Amtes als Kassier dem Verwaltungsrat als nicht ständiges Mitglied an.
Die Amtszeit für ständige Verwaltungsräte beträgt 5 Jahre, die für nichtständige Verwaltungsräte beträgt 3 Jahre.
Hauptmann und Kommandant
(1. Vorstand)
Oberleutnant / stellv. Kommandant
Zugführer 1. Zug
Leutnant
Zugführer 2. Zug
Oberfeldwebel Kompaniefeldwebel / Spieß
Feldwebel
Tambourmajor
Feldwebel
Fourier
Gefreiter Kassierer
Unteroffizier
Schriftführer Waffenunteroffizier
Unteroffizier Verwaltungsrat
Unteroffizier Verwaltungsrat
Unteroffizier Verwaltungsrat
Unteroffizier Verwaltungsrat